Bei guten Untersuchungsbedingungen können wir heute Aussagen zu vielen Organsystemen machen und zahlreiche Fehlbildungen und Fehlentwicklungen der Organsysteme ausschließen (ca. 4 von 5 Fehlbildungen werden erkannt). Dieser Organultraschall ist wesentlich umfangreicher als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien zwischen der 19. – 22. SSW vorgesehene Standard-Ultraschall in diesem Zeitraum. Diese weiterführende differenzierte Organdiagnostik erfordert neben speziellen Ultraschall-Geräten große Erfahrung des Untersuchers und sollte deshalb möglichst in speziellen Ultraschallpraxen und -zentren durchgeführt werden.
Organ-Ultraschall (ab der 21. SSW)
Der spezielle Organultraschall wird von Ihrem Frauenarzt bei bestimmten Indikationen veranlasst, wie z.B.:
Bei bestehender Indikation werden Ihnen Ihr Frauenarzt für diese Untersuchung eine Überweisung ausstellen und die Krankenkassen die Kosten der Untersuchung übernehmen. Auf Wunsch der Eltern führen wir diese Untersuchung aber auch ohne bestehende Indikation und Überweisung als Selbstzahlerleistung (IGeL) durch.
Die Beurteilbarkeit des Ungeborenen ist entscheidend abhängig von den Untersuchungsbedingungen. Diese können trotz hochauflösender Ultraschallgeräte durch eine ungünstige Kindslage, durch eine kräftige mütterliche Bauchdecke oder Narbenbildung nach operativen Eingriffen eingeschränkt sein.
Nach Möglichkeit werden beurteilt:
Auch eine unauffällige Ultraschall-Untersuchung kann jedoch niemals alle körperlichen oder chromosomalen Störungen und Erkrankungen ausschließen und ist keine Garantie für ein gesundes Kind!
Ein unauffälliger Befund kann jedoch zu Ihrer Beruhigung beitragen, da er Fehlbildungen oder Erkrankungen zumindestens unwahrscheinlicher werden
lässt.
Die meisten Kinder werden gesund geboren! Ein unauffälliger Ultraschall kann zu Ihrer Beruhigung beitragen und Sicherheit für die zweite Hälfte der Schwangerschaft geben.
Jede Untersuchung kann jedoch unerwartete Auffälligkeiten ergeben und Sie vor die Entscheidung über weitere Untersuchungen oder Konsequenzen stellen. Sollten bei Ihrem Kind Auffälligkeiten
gefunden werden, ist eine möglichst exakte Diagnosestellung für die weitere Begleitung Ihrer Schwangerschaften entscheidend.Wir können dann gemeinsam mit Ihnen rechtzeitig Konsequenzen für den
weiteren Schwangerschaftsverlauf (z.B. weitere Diagnostik oder Therapiemöglichkeiten) oder für die Geburt (Einbindung weiterer Spezialisten,Wahl der Entbindungsklinik etc.) mit Ihnen planen.
Bei der Vermittlung von Selbsthilfegruppen sowie der Kontaktaufnahme zu ebenfalls betroffenen Eltern, die für betroffene Familien oft eine große Hilfe darstellen, helfen wir ebenfalls gerne.
Fetale Echokardiographie
Knapp 1% aller Kinder werden mit einem Herzfehler geboren, die Hälfte davon mit einem schweren, operationsbedürftigen Herzfehler. Die Beurteilung der Herzanatomie, der Herzfunktion und des
Blutflusses ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der vorgeburtlichen Diagnostik, auch wenn diese häufig durch ungünstige Schallbedingungen z.B. bei ungünstiger Kindslage, und der noch geringen
Größe des Herzens (etwa 23 Millimeter um die 20. SSW) erschwert ist. Die Entdeckung sehr kleiner Fehler stößt deshalb an ihre Grenzen.
Neben der Beurteilung der Anatomie können mittels Farbdoppler-Sonographie die Blutflüsse im Herzen und den herznahen Gefäßen, die Funktion der Herzklappen sowie die Schlagfrequenz des Herzens dargestellt werden.
Bei Entdeckung eines Herzfehlers ist eine exakte Diagnose, die Planung weiterer Untersuchungen (z. B. Ausschluss von Chromosomenstörungen), das frühzeitige Hinzuziehen von Herzspezialisten und die Planung der Geburt von entscheidender Bedeutung für die weitere Gesundheit des Kindes. Diese dann nötigen Schritte werden wir gemeinsam mit Ihnen planen und organisieren, um Ihrem Kind einen möglichst optimalen Start ins Leben zu ermöglichen.
Der Doppler-Ultraschall ermöglicht uns, Blutflüsse in mütterlichen und kindlichen Gefäßen farblich und mittels Flußkurven graphisch darzustellen. Damit können die Mutterkuchenfunktion sowie akute und chronische Mangelzustände in der Versorgung des Ungeborenen diagnostiziert werden.
Diese Untersuchung wird z.B. bei einem verminderten Wachstum des Ungeborenen, bei reduzierter FW-Menge, bei Infektionen, bei Mehrlingen, bei bekannten Fehlbildungen oder bei vorbestehenden Erkrankungen der Mutter (z.B. Bluthochdruck, Diabetes mellitus) durchgeführt.
Der beschriebene Organultraschall ist kein Bestandteil der „normalen” Vorsorgeuntersuchungen (nach den Mutterschafts-Richtlinien) in der Schwangerschaft.
Bei bestimmter Indikation wird Ihre Frauenärztin / Ihr Frauenarzt Sie zum Organultraschall überweisen, ansonsten müssen die Kosten als IGeLLeistung in
Rechnung gestellt werden.
Eine Terminvergabe zum ausschließlichen 3D/4DUltraschall ist nicht möglich! Bei guten Schallbedingungen ist dieser 3D/4D-Ultraschall jedoch ergänzender Bestandteil der oben genannten Organdiagnostik, so dass wir Ihnen in den meisten Fällen auch solche Darstellungen Ihres Ungeborenen zeigen bzw. mitgeben können.